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Was darf bei Marmor- und Quarzagglo beanstandet werden und was nicht?
Dass die Kunden immer kritischer werden, erleben alle Verarbeiter von Natur- und Kunststein immer wieder. In diesem Newsletter möchten wir auf die verschiedenen „Mängelanzeigen“ eingehen, die beim Material an sich gemacht werden und was ein echter Mangel ist und was nicht. Wir machen weiter mit Agglomeraten.

Woher kommen die andersfarbigen Punkte und kann man diese vermeiden?
Einzelne andersfarbige Punkte können, lt. den Merkblättern und Produktinformationen der Hersteller immer vorkommen. Die gebrochenen Mineralstücke können, wie bei keramischen Rohstoffen enthalten sein, wenn kleinste Körnchen anderer Minerale in Kristallen umschlossen sind. Das macht sie für die Sortierkamera unsichtbar. Umgekehrt kann auch keiner garantieren, dass welche enthalten sind.

Was sagt das technische Handbuch von Compac dazu?
….Überprüfen Sie bei der Sichtprüfung der Platte folgende Punkte:
Risse, Stärke, Verunreinigungen, Flecken, sonstige Beschädigungen (wie z. B. größere offene Poren), Farbtongleichheit zwischen mehreren Rohtafeln aus einer Charge.
Das ist übrigens auch generell notwendig und in HGB §377 (Wareneingangsprüfung) geregelt. Deswegen können wir keine Beanstandungen anerkennen, wenn die Rohtafeln zugeschnitten wurden.

Worauf muss man achten bei kalten Temperaturen?
Ganz klar, Compac Quarzagglo sollte nicht draußen oder in einer eiskalten Halle gelagert werden. Nicht nur wegen einer möglichen Verblassung im Sonnenlicht, sondern eiskalte Tafeln müssen vor der Verarbeitung langsam warm werden. Die Werkstatt ist da der geeignetste Ort. Auch ein Transport der fertigen Küchen bei Minustemperaturen auf einem offenen Bock kann zu einer temporären Versprödung führen, da der Fahrtwind extrem schnell runterkühlt.

Kann Compac Quarzagglo ausdünsten und dadurch rissig werden?
Sicher eine „merkwürdige“ Frage, aber ein sogenannter „Gutachter“ hat tatsächlich behauptet, der Riss in der Compac Arbeitsplatte ist nicht durch das Betreten passiert, sondern das Material ist durch Ausdünstung spröde geworden. Wäre das der Fall, dann hätte Compac Quarzagglo (und auch andere Hersteller) keine Freigabe für Lebensmittel nach EU-Prüfung bekommen. Polyester werden genau deswegen verwendet, weil sie nicht ausdünsten. Dieses Verhalten kennen wir höchstens von billigsten KAP aus Spanplatten, die dann mit PVC beklebt werden.

Welche Normen gelten für Agglomerate?
Bei Quarzagglo für Küchen gibt es die DIN EN 15388. Sie wurde zuletzt 2008 überarbeitet und die DIN EN 14618 von 2009 für künstlich hergestellte Steine.
Auszug aus der DIN EN 15388:
5.3 Visuell bestimmtes Aussehen
Dieses Merkmal muss immer deklariert werden.
Farbe, Oberflächenbearbeitung usw. des künstlich hergestellten Steins müssen durch Sichtprüfung z. B. einer Reihe von Proben ermittelt werden, die in Abstimmung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer auszuwählen sind.
Jede optisch wahrnehmbare ästhetische Abweichung ist zulässig, wenn sie eine deklarierte Eigenart der betreffenden künstlich hergestellten Steinart ist und die Gebrauchstauglichkeit der Platten nicht beeinträchtigt.

Was sagt das BIV Merkblatt zu Quarzkomposit?
...Quarzkomposite werden hauptsächlich aus natürlichen Rohstoffen (> 90 % Quarz) hergestellt. Als Bindemittel werden Reaktionsharze verwendet. Die verschiedenen Farben werden über die Zugabe von Pigmenten erreicht. Die Rohtafeln werden einzeln in Formen gefertigt. Struktur- und Texturunterschiede sowie Farbschwankungen sind durch die verwendeten Rohstoffe bedingt. Für die Bewertung von Poren, Einschlüssen und Farbschwankungen ist die DIN EN 15388 heranzuziehen. Jede optisch wahrnehmbare ästhetische Abweichung ist zulässig, wenn sie eine deklarierte Eigenart (Bemusterung) der betreffenden künstlich hergestellten Steinart ist und die Gebrauchstauglichkeit der Platten nicht beeinträchtigt. Eine typische Materialeigenschaft von Quarzkomposit-Werkstoffen ist das Vorhandensein von andersfarbigen Punkten / Pigmenten und Porenräumen.

Sind Ausbesserungen erlaubt?
Ja, auch das ist im Merkblatt zu finden.
2.3.4 Ausbesserungen, Material- und produktionsbedingte Kanten- und Eckenfehlstellen sind zulässig.
Retuschen sind kein Grund zur Beanstandung, wenn sie fachgerecht ausgeführt sind. Sie müssen dauerhaft und unauffällig sein und müssen den chemischen und physikalischen Belastungen einer Küchenarbeitsplatte standhalten und dürfen sich im Laufe der Nutzung nicht verändern.

Bei der Herstellung von Sichtkanten, Abtropfflächen etc. können durch die unterschiedliche Bearbeitung Differenzen in der Optik der Oberfläche auftreten (Struktur und Glanzgrad). Die örtliche Nachbearbeitung von Oberflächen ist nur bedingt möglich.

Die in der Tabelle aufgeführten Oberflächenbearbeitungen sind nach Reinigungsaufwand sortiert.

Wie sieht es mit der Betrachtungsweise aus?
Das ist im Merkblatt BIV, wie folgt geregelt:
2.3.5 Kriterien für die Beurteilung: Die Beurteilung von Arbeitsplatten erfolgt durch Betrachten der Oberfläche aus einem Abstand von etwa zwei Metern bei üblichen Tageslichtbedingungen (in Anlehnung an DIN EN 12058 – Abschnitt 4.2.3.2. Bezugsprobe). Nur Bereiche, die in der üblichen Nutzung sichtbar sind, bilden die Grundlage der Bewertungsfläche. Streiflicht ist kein Bewertungskriterium.

Wie sieht es beim AMK Merkblatt aus?

5.4.1 Farbe, Glanz, Lichtechtheit und Struktur
Insbesondere bei Naturstein, aber auch bei Quarzkomposit und Keramik ,stellen Unterschiede bei Farbe, Glanz, Textur und Struktur, sowie bei Adern, Einschlüssen, Poren und der Lichtechtheit eine produkttypische Eigenschaft dar. Daher hat der Planer der Arbeitsplatte den Endkunden vor der Bestellung der Arbeitsplatte auf die produkttypischen Eigenschaften des Materials hinzuweisen. Handmuster dienen der Vorinformation des Endkunden. Die konkrete Bemusterung sollte anhand der einzusetzenden Rohware erfolgen.

5.4.4 Kontraststellen (Oberflächenfehler) bei Quarzkomposit und Keramik
Als Kontraststellen gelten in trockenem Zustand bei Raumtemperatur auf der Arbeitsplatte sichtbare Abweichungen von Farbe und Struktur, die bei der Produktion und Verarbeitung entstanden sind. Fremdeinschlüsse, andersfarbige Pigmente und so weiter sind nach DIN EN 14411 und DIN EN 15388 zulässig.
Grenzmuster können festgelegt werden.

6. Visuelles Beurteilungsverfahren für Oberflächen

Die visuelle Beurteilung der Arbeitsplattenoberflächen vor Ort erfolgt nach DIN EN 17214:2019, Verfahren C und den Prüfbedingungen nach Tabelle 3.

Tabelle 3 - Prüfbedingungen für die visuelle Beurteilung der Arbeitsplattenoberfläche

ParameterPrüfbedingungen
GesamteindruckBetrachtungsabstand 2-3 m
Bewertung von Beanstandungen

Im akklimatisierten Zustand.

Unter Berücksichtigung der warentypischen Gesteins- und Oberflächenmerkmale, die zu erwarten sind.

Nur die Bereiche, die in der üblichen Gebrauchslage (siehe DIN 68871 :2017, 3.1.2) sichtbar sind, bilden die Grundlage der Bewertungsfläche.

Was wäre ein möglicher Text für Aufkleber auf der Rückseite der Muster?
Abweichungen in den Farben und Oberflächen sind zwischen verschiedenen Produktionschargen zu erwarten.
Unter https://magnastein.net/quarzkomposit/compac/sortiment können Sie sich vorab die Struktur der Rohtafeln auf den Bildern ansehen.
Die Haptik der Oberfläche ist ebenfalls abhängig von der Produktionscharge, gerne können Sie mit uns einen
Termin vereinbaren unter https://magnastein.net/firma/privatkunden um sich ihre Platte auszusuchen.

Was ist - neben Rissen und Verformungen durch Absenkungen des Untergrunds - die häufigste Beanstandung?
Am meisten anzutreffen ist die Verwendung von Pflegeprodukten und Spülmitteln, die eine Schmutzpolitur bilden. Diese ist dann wesentlich „empfindlicher“ als die eigentliche Oberfläche und der Hauptgrund für „Kränze“ von Tassen und Gläsern. Auch immer wieder wird die Temperaturausdehnung und die notwendigen Fugenbreiten unterschätzt, was dann zu Verformungen führen kann. Im schlimmsten Fall bis zum Bruch. Streiflichtbetrachtungen, die jeder kennt: „Wenn Sie mittags bei Sonnenlicht vorbeikommen, sich hinknien und dann ein Auge zumachen sehen Sie...“ Diese sind in allen Normen und Merkblättern zur Bewertung ausgeschlossen.