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Außentreppen Teil 1

Materialauswahl und Oberfläche

Außentreppen gehören zu den typischen Aufgabenbereichen der Steinmetze. Sie unterliegen durch die Witterung anderen Belastungen als die trockenen Innenbereiche. Sanierungen sind auch meist häufiger als Neuanlagen. Im Laufe der letzten 15 Jahre Magna Beratungsservice sind immer wieder ähnliche Fragestellungen aufgetaucht, die wir hier einmal komprimiert zusammenfassen möchten.

Welche Materialien sind geeignet?
Im Grunde genommen alle frost- und wasserfesten Natursteine. Das ist meistens bei Materialien der Fall, deren Wasseraufnahme unter 0,5 Gew% liegt. Ausnahmen wären z. B. Basaltlava oder Travertin, die trotz höherer Wasseraufnahme frostbeständig sind. Giallo Atlantide oder Jerusalem Stone, deren Lehmadern aufgehen trotz geringer Wasseraufnahme, haben dementsprechend eine mangelhafte Wasserbeständigkeit und sind ungeeignet. Das bedeutet aber nicht, dass die Gesamtkonstruktion frostbeständig ist. Dazu mehr in Teil 2.

Welche Gesteine sind besonders empfehlenswert?
Ungeachtet der schwarzen Modematerialien sehen wir qualitativ hochwertige Materialien wieder im Kommen. Baltic Braun, Balmoral, Kuru Grey, Bohus rot und grau werden wieder mehr gefragt. Im unteren Preissegment sind Klassiker, wie Pedras Salgadas, Azul Nocce oder Rosa Porinho absolute Qualitätsmaterialien.

Was ist mit der Tausalzbeständigkeit?
Tausalz darf i. d. R. nicht mehr eingesetzt werden in nicht kommunalen Bereichen. Eingetragene Salze von der Straße werden jedoch immer die Treppe belasten. Hier ist die allgemeine Aussage, dass die kommunale Verkehrssicherheit vor einem evtl. Schaden an Privateigentum (Wandsockel, Treppenbereich außen und innen...) vorgeht und auch nicht schadensersatzpflichtig sei. (OLG Thüringen – 4 U 218/05). Privatbürgern ist es i. d. R. verboten. Andere abstumpfende Stoffe, wie „Ökoauftaumittel“ auf Harnstoffbasis, Asche, Holzspäne, Sand und Splitt können trotzdem zu Schäden und Verfärbungen führen. Daraus resultierende Verfärbungen und Sekundärschäden liegen nicht im Verantwortungsbereich des Verlegers / Lieferanten.

Eingetragenes Salz kann welche Schäden verursachen?
Salz hat hygrische Eigenschaften. Das bedeutet, es ist „wasseranziehend“. Das in dem Porenraum sitzende Salz zieht die Luftfeuchtigkeit an. Dadurch können Feuchteflecken entstehen, die nicht aus der Konstruktion stammen. Meistens findet man sie in den Hauptlaufbereichen oder dort wo die Schuhe ausgezogen bzw. abgestellt werden. Klassisch sind alle überdachten Bereiche, die nicht beregnet werden, die typischen Salzzonen. Eine direkte Entfernung aus dem Porenraum ist nicht möglich. Man kann aber mit nassen Tüchern mit 1 Tropfen Steinseife (P24) auf einen Eimer Wasser das Salz im Stein verteilen. Diese Problematik obliegt dem Eigentümer / Nutzer und nicht dem Ersteller.

Gibt es maximale Längen und Stärken?
Jein, der BIV empfiehlt mindestens 3 cm Materialstärke. Bei schwarzen Gesteinen empfehlen wir eine maximale Einzelteillänge von 150 cm, wenn die Sonne darauf scheint. (siehe dazu auch den Treppennewsletter (2011 – 09).

Welche Rutschhemmung ist einzuhalten?
Für öffentlich zugängliche Treppen ist „R11“ die Mindestanforderung nach BGR 181, als allgemein anerkannte Regel der Technik.

Gehört die Eingangstreppe eines EFH auch dazu?
Ja, als Faustregel kann man sagen „Der Weg, den ein Postbote zurücklegen muss, um ein Einschreiben abzugeben, ist öffentlicher Verkehrsraum“. Die Treppe vom Wohnzimmer zur Terrasse ist reiner Privatbereich.

Der Bauherr möchte aber eine geschliffene / polierte Treppe haben, geht „Freischreiben“?
Eigentlich wäre der korrekte Begriff „Haftungsfreizeichnung“ zu nutzen. Die Antwort ist aber die Gleiche: Nein, denn wenn ein Unglück passiert (z. B. Postbote bricht sich den Halswirbel) kann dies eine Strafverfolgung wegen „Baugefährdung § 319 STGB“ nach sich ziehen. Davon kann man sich nicht freischreiben lassen. Es nutzt auch nichts, wenn sie den Betrieb schon lange verlassen haben. Ein Strafverfahren geht nur gegen „natürliche Personen“. Diesen Auftrag sollten sie grundsätzlich ablehnen.

§ 319 StGB – Baugefährdung
(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit welchen Oberfläche kann man R11 risikolos erzielen?
1) Geflammt, was passiert da eigentlich?
Die Quarzkristalle z. B. im Granit, dehnen sich relativ gleichmäßig aus. Erreicht die Temperatur allerdings die Grenze von 573°C wandelt sich schlagartig der Tiefquarz mit einer Dichte von 2,65 kg/dm³ in Hochquarz mit einer Dichte von 2,51 kg/dm³ um. Dabei vergrößert sich das Volumen des Quarzes um ca. 5,8 %. Sinkt die Temperatur, geht der Quarz wieder zurück in die Ausgangsstellung. Die Oberfläche wird kurzzeitig hoch erhitzt und es bildet sich im Kristall ein Temperaturgefälle. Die dadurch entstehenden Spannungen bringen den Kristall dann zum reißen. Geflammte Materialien haben trotz der starken Rauigkeit noch eine annehmbare Optik. Die einzelnen Kristalle sind i. d. R. gut erkennbar. Bei der Rasteraufnahme ist die klare Aufsprengung gut erkennbar. Die Haltbarkeit der Rutschhemmung ist recht hoch.

2) Sandgestrahlt
Eine weitere industrielle Oberflächenbearbeitung ist das Sandstrahlen. Anders als bei der Flammung wird nicht der einzelne Kristall gesprengt, sondern mit einem Strahlgut die Oberfläche zertrümmert. Diese Art der Bearbeitung wird oft gewählt als nachträgliche Einarbeitung von Streifen in zu glatte Beläge. Werksseitig wird die Sandstrahlung auch bei Materialien eingesetzt, die sich nicht flammen lassen oder wo die Materialstärke eine Flammung nicht zulässt. Nachteilig ist der optische Effekt. Sandgestrahlte Oberflächen machen meistens eine „einheitsgraue“ Optik, da die einzelnen Kristalle schichtweise abgetragen werden. Daraus resultiert eine „diffuse“ Reflektion.

3) Sandeln
Eine fast vergessene Methode ist das „Sandeln“ mit dem „Sandelklotz“. Dabei wird mit Hilfe eines Eisenklotzes und Schmirgel (der aus Naxos) die Oberfläche nach der Gatterung bearbeitet. Die Oberfläche hat eine für nackte Füße angenehme Oberfläche und ist trotzdem attraktiv. Nachteil sind die hohen Kosten, wenn diese Technik überhaupt noch von jemandem ausgeführt werden kann.

4) Gestockt
Zu den ältesten Methoden gehört die Verwendung eines Stockhammers. Das kann ein einzelner Stockhammer sein, ein maschineller in „Tellerform“ oder ein Rollenstockhammer. Heute ist stocken die Standardbearbeitung bei gelben Graniten, da diese sich nur mit einer Farbveränderung (gelbes Limonit zu rotem Hämatit) flammen lassen. Im Denkmal- bzw. Restaurierungsbereich ist die gestockte Oberfläche öfter anzutreffen. Sandstein sollte nicht gestockt werden, da die „Verdichtung“ zu einer schalenartigen Abplatzung führt. Je nach Begehungsfrequenz ist die Stockung schneller abgelaufen als bei den vorgenannten Bearbeitungen.

 

 

Wie ist das mit den Unterschieden in der Ebenheit, wo Wasser stehen bleibt?
Das ist sogar normativ geregelt, wie wir bereits in unserem Toleranz–Newsletter im April 2014 aufgeführt haben. Ebenheit DIN EN 1341 (gilt nicht für spaltraue Oberflächen)

- fein bearbeitet (geschliffen, poliert)

Messlänge    

höchste konvexe Abweichung (Buckel)    

höchste konkave Abweichung (Loch)

300 mm

2 mm

1 mm

500 mm

3 mm

2 mm

800 mm

4 mm

3 mm


- grob bearbeitet (gestockt, gespitzt, geflammt....)

Messlänge    

höchste konvexe Abweichung (Buckel)    

höchste konkave Abweichung (Loch)

300 mm

3 mm

2 mm

500 mm

4 mm

3 mm

800 mm

5 mm

4 mm

 

Im zweiten und dritten Teil werden wir uns mit der fachgerechten Verlegung auseinandersetzen.

Nachtrag:
Einige Kunden hatten angefragt, ob es nicht doch geschliffene Materialien gibt, die man in Außenbereichen einsetzen kann. Ja, die gibt es. Basaltlava aus der Eifel oder Basaltina kann nach den uns vorliegenden Prüfzeugnissen außen eingesetzt werden mit geschliffener Oberfläche. Das gilt auch für die meisten ungespachtelten porigen Travertine (gegen das Lager).