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Außentreppen Teil 2

Untergrundvorbereitung

Heute möchten wir die Vorbereitung des Untergrunds genauer betrachten. Aus Erfahrung des Magna Beratungsservice wird die Vorbereitung oft vernachlässigt. Ein alter Haudegen hat uns beigebracht: „Lieber 20 Minuten genau hinschauen und überlegen als bei einen Rückbau 8 Std. verschwenden“.
Wir halten uns bei der „Regelkonstruktion“ nach den anerkannten Regeln der Technik an das „BIV Merkblatt 1.06 Außentreppen aus Naturwerkstein“ Stand Juli 2016, das auch in Österreich von der WKO anerkannt wurde. Es ist für Innungsmitglieder kostenlos erhältlich und für Nichtmitglieder über den Shop der Zeitschrift „Naturstein“ käuflich zu erwerben.

Verlegung in Außenbereichen:
Früher war alles anders, oder?
Ja, tatsächlich haben wir vor früher i. d. R. Trasszement 1:3 mit Sand 0-4 mm gemischt, eine Kratzschicht aufgetragen auf der Rückseite und dann verlegt. Gefälle war i. d. R. 3 %. Hält auch noch nach 20 Jahren bombenfest.

Was hat sich geändert?
Der Rosa Beta ist immer noch der gleiche, der Sand auch, also bleibt nur der Zement übrig. Die heutigen Zemente sind anscheinend mit den damaligen Zusammensetzungen und Korngrößen nicht mehr vergleichbar, wenn man von den Festigkeitswerten mal absieht. Aus rein empirischer Beobachtung sieht es so aus, als ob die Kapillarität eine andere ist.

Wie sollte man heute vorgehen?
Bevor man mit der Verlegung anfangen kann, ist erst einmal eine Untergrundprüfung notwendig:

Was gehört zur Untergrundprüfung bei einem Untergrund aus Rohbeton?
1. Der Untergrund muß schwindungsfrei sein.
Der Betonuntergrund muß ausgehärtet und verlegereif sein. Das bedeutet, dass der Betonkern i. d. R. sechs Monate alt sein sollte. Ist er jünger, abwarten. Bei Betonfertigteilen ist es werkseitig freizugeben (fast immer sofort belegreif).

2. Sichtprüfung
Ist Rost zu sehen? Moniereisen sichtbar? Treppenrohling „gleichmäßig“? Sind Stemmarbeiten am Rohbeton notwendig, wird die Statik verändert. Das sollte bauseits gemacht werden um Haftungsrisiken auszuschließen. Lose Stellen, Risse oder abgeplatzte Stücke müssen entfernt und fachgerecht wieder hergestellt werden. Dazu bietet die Industrie viele Produkte vom Harz bis zu Reparaturmörtel an. Diese müssen teilweise über mehrere Tage erst aushärten, bevor weiter gearbeitet werden kann.

3. Ist unter der Treppen- / Podestanlage ein „Raum“?
Wenn ja, gilt ggf. die „Flachdachrichtlinie“ und / oder die DIN 18195 besonders der Teil über genutzte Terrassen und Dächer.

4. Der Eimertest (Gefälle)
Wasser muss vom Rohbeton pfützenfrei entwässerbar sein. Ein Gefälle > 1% (besser 2 %) ist dazu notwendig. Ein ausgeschütteter Eimer mit Wasser, der ausgeschüttet wird, ist der einfachste Test. Ist eine ordnungsgemäße Entwässerung nicht vorhanden, ist ein Gefälleestrich / Gefällespachtelung notwendig.

5. Ist eine Aufkantung an den Treppenwangen vorhanden?
Sie dient dazu, Sickerwasser davon abzuhalten an der Treppenseite runter zu laufen. Das ist wichtig für sichtbare Wangen.


Was ist bei der Abdichtung zu beachten?
Die DIN 18105 fordert eine Abdichtung, wenn Räume sich unter der Treppe (auch teilweise) befinden. Generell ist eine Sperre gegen Feuchtigkeit von unten (aus dem Betonkern) oder gegen Wasser von oben (in den Betonkern) immer empfehlenswert.

Wer ist für die Abdichtung verantwortlich?
Wie immer zuerst der Planer. Das kann ein Architekt oder der Verleger selber sein, je nach Auftraggebersituation.

Wie können Abdichtungen ausgeführt werden?
Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind Flüssigabdichtungen, die auch den Verbund und den Lastabtrag garantieren und keine Verfärbungen durch auswandernde Stoffe mit sich ziehen, anders als die früher oft verwendeten Bitumenabdichtungen oder Bahnen.

Was ist dabei zu beachten?
Neben den Herstellervorgaben ist die Abdichtung bei angrenzenden aufsteigenden Bauteilen 15 cm hoch zu führen. Ist der Putz und die Wärmedämmung an der Wand vorhanden, ist eine Sonderkonstruktion notwendig (z.B. abgekantetes Blech). Dies ist gesondert zu vereinbaren. Allerdings gelten beim barrierefreien Bauen andere Regelungen.
Eine Dichtschlämme kann eine Abdichtung sein, muss aber nicht. Deshalb immer genau darauf achten, dass das verwende Produkt als Abdichtung in Außenbereichen vom Hersteller freigegeben ist. Eine „Grundierung“ ist i. d. R. keine Abdichtung, sondern ein Produkt, was die Anhaftung von zementären Verlegesystemen verbessern soll. Alle Fehler, die in diesem Bereich gemacht werden, bedingen i. d. R. einen kompletten Rückbau.