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Reklamationen bei Neolith

Was darf bei Neolith beanstandet werden und was nicht?
Dass die Kunden immer kritischer werden, erleben alle Verarbeiter von Natur- und Kunststein immer wieder. In diesem Newsletter möchten wir auf die verschiedenen „Mängelanzeigen“ eingehen, die beim Material an sich gemacht werden und was ein echter Mangel ist und was nicht. 

Woher kommen die andersfarbigen Punkte und kann man sie vermeiden?
Einzelne andersfarbige Punkte können beim Brand entstehen, wenn kleinste Körnchen anderer Minerale in Kristallen umschlossen sind. Das macht sie für die Sortierkamera unsichtbar. Schmilzt das Mineral auf, wird das Körnchen im Inneren des Kristalls freigesetzt und es kann sichtbar werden. Darum ist es nie auszuschließen, dass andersfarbige Punkte in Neolith Rohtafeln oder den fertigen Werkstücken enthalten sind. Umgekehrt kann auch keiner garantieren, dass welche enthalten sind.

Warum ist die Oberfläche bei unterschiedlichen Chargennummern nicht 100%ig identisch?
Während man bei „bunten“ Materialien durch entsprechende Zusätze auch die eigentliche Oberflächenstruktur regelt, ist das bei Sorten, wie Basalt oder Nero Z kaum möglich. Hier spielt der Zufall eine große Rolle, z. B. die Hauptrichtung der Kristalle und der Lichteinfall später. Das ist auch der Grund, warum bei diesen Sorten i. d. R. nur eine Oberfläche produziert wird. Deshalb kann Neolith, und auch andere Hersteller keine Garantie für die Reproduzierbarkeit der Oberfläche ausstellen.

Woher kommen die „Erhebungen“ bei Neolith?
Auch das hängt mit den Bestandteilen zusammen. Der Preßstempel macht die „groben“ Strukturen. Die feineren Details kommen durch den Brennvorgang. Dabei verbacken die einzelnen temperaturfesten „Pulver“. In den Zwischenräumen schmelzen andere Mineralien um die Poren zu füllen und die Spannungen zu verkleinern. Dadurch entstehen manchmal „Gasblasen“, die zu kleinen Erhebungen an der Oberfläche führen oder im Gegenteil kleine tieferliegende Bereiche. Wie bei den Punkten ist das materialtypisch und nicht zu vermeiden oder zu provozieren.

Was sagt das technische Handbuch von Neolith dazu?
Vor Beginn der Zuschnittarbeiten empfiehlt Neolith, die Platte gründlich zu säubern und eine sorgfältige Sichtprüfung der Platte durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Platte die Qualitätsanforderungen erfüllt:
Überprüfen Sie bei der Sichtprüfung der Platte folgende Punkte:
Risse, Stärke, Verunreinigungen, Flecken, Veränderungen der Leuchtdichte, Beschädigungen durch Sprünge, Farbton zwischen den Platten, Ebenheit, Schönheitsfehler.
Das ist übrigens auch generell notwendig und in HGB §377 (Wareneingangsprüfung) geregelt. Deswegen können wir keine Beanstandungen anerkennen, wenn die Rohtafeln zugeschnitten wurden.

Was sagen die einzelnen Merkblätter dazu?
Zuerst sollte man trennen. Für den Endkunden ist das Merkblatt des BIV zu nutzen, für Küchenstudios das AMK Merkblatt. AMK bedeutet Arbeitskreis moderne Küche. Das ist der Fachverband der Küchenstudios. Wichtig ist es, bereits beim Angebot (an Endkunden) die Dateien auszudrucken und vorne gut sichtbar (nicht im Kleingedruckten) zu schreiben „Anlage Vertragsgrundlage Merkblatt“.

Das liest doch keiner?
Das ist nicht relevant. Wichtig ist, dass der Kunde es bekommen hat, dann kann man sich darauf berufen im Streitfall. Bei Küchenstudios reicht die einmalge Zusendung oder noch besser die dokumentierte Übergabe mit dem Hinweis, dass dies die Vertragsgrundlage ist für diesen und alle weiteren Folgeaufträge.

Was sagt das BIV Merkblatt?
...Keramische Werkstoffe für Küchenarbeitsplatten bestehen i. d. R. aus Feinsteinzeug. Es handelt sich um ein vollkommen durchgesintertes, sehr kompaktes Produkt, dessen wesentliche Merkmale seine geringe Wasseraufnahme und niedrige Porosität ≤ 0,5 % sind. Poliertes, angeschliffenes Feinsteinzeug kann offene Poren enthalten (herstellerspezifisch). Die Oberfläche von unpoliertem Feinsteinzeug ist abhängig vom Pressstempel. Eine aufgebrachte Glasur kann geringere physikalische Festigkeiten als Feinsteinzeug aufweisen. Andersfarbige Punkte und kleine Erhebungen sind produktionsbedingt nicht auszuschließen...

Sind Ausbesserungen erlaubt?
Ja, auch das ist im Merkblatt zu finden.
2.3.4 Ausbesserungen Material- und produktionsbedingte Kanten- und Eckenfehlstellen sind zulässig. Retuschen sind kein Grund zur Beanstandung, wenn sie fachgerecht ausgeführt sind. Sie müssen dauerhaft und unauffällig sein und müssen den chemischen und physikalischen Belastungen einer Küchenarbeitsplatte standhalten und dürfen sich im Laufe der Nutzung nicht verändern.

Wie sieht es mit der Betrachtungsweise aus?
Wer kennt das nicht? Der Kunde „Wenn Sie bei Sonnenlicht am Nachmittag kommen, ein Auge zumachen, dann sehen sie, wenn Sie sich hinknien da hinten in der Ecke.....“
Das ist im Merkblatt BIV, wie folgt geregelt:
2.3.5 Kriterien für die Beurteilung: Die Beurteilung von Arbeitsplatten erfolgt durch Betrachten der Oberfläche aus einem Abstand von etwa zwei Metern bei üblichen Tageslichtbedingungen (in Anlehnung an DIN EN 12058 – Abschnitt 4.2.3.2. Bezugsprobe). Nur Bereiche, die in der üblichen Nutzung sichtbar sind, bilden die Grundlage der Bewertungsfläche. Streiflicht ist kein Bewertungskriterium.

Wie sieht es beim AMK Merkblatt aus?

5.4.1 Farbe, Glanz, Lichtechtheit und Struktur
Insbesondere bei Naturstein, aber auch bei Quarzkomposit und Keramik ,stellen Unterschiede bei Farbe, Glanz, Textur und Struktur, sowie bei Adern, Einschlüssen, Poren und der Lichtechtheit eine produkttypische Eigenschaft dar. Daher hat der Planer der Arbeitsplatte den Endkunden vor der Bestellung der Arbeitsplatte auf die produkttypischen Eigenschaften des Materials hinzuweisen. Handmuster dienen der Vorinformation des Endkunden. Die konkrete Bemusterung sollte anhand der einzusetzenden Rohware erfolgen.

5.4.4 Kontraststellen (Oberflächenfehler) bei Quarzkomposit und Keramik
Als Kontraststellen gelten in trockenem Zustand bei Raumtemperatur auf der Arbeitsplatte sichtbare Abweichungen von Farbe und Struktur, die bei der Produktion und Verarbeitung entstanden sind. Fremdeinschlüsse, andersfarbige Pigmente und so weiter sind nach DIN EN 14411 und DIN EN 15388 zulässig.
Grenzmuster können festgelegt werden.

6. Visuelles Beurteilungsverfahren für Oberflächen

Die visuelle Beurteilung der Arbeitsplattenoberflächen vor Ort erfolgt nach DIN EN 17214:2019, Verfahren C und den Prüfbedingungen nach Tabelle 3.

Tabelle 3 - Prüfbedingungen für die visuelle Beurteilung der Arbeitsplattenoberfläche

ParameterPrüfbedingungen
GesamteindruckBetrachtungsabstand 2-3 m
Bewertung von Beanstandungen

Im akklimatisierten Zustand.

Unter Berücksichtigung der warentypischen Gesteins- und Oberflächenmerkmale, die zu erwarten sind.

Nur die Bereiche, die in der üblichen Gebrauchslage (siehe DIN 68871 :2017, 3.1.2) sichtbar sind, bilden die Grundlage der Bewertungsfläche.

 

Was sagt die Keramiknorm DIN 14411-2016 dazu?
Kommt auf die Anwendung an, denn sie gilt nicht für dekorative Teile, also nicht für Küchenarbeitsplatten oder Möbelverkleidungen. Für den Bodenbelag oder Wandbelag schon.

Was wäre ein möglicher Text für Aufkleber auf der Rückseite der Muster?
Abweichungen in den Farben und Oberflächen sind zwischen verschiedenen Produktionschargen zu erwarten.
Unter https://magnastein.net/neolith/sortiment können Sie sich vorab die Struktur der Rohtafeln auf den Bildern ansehen.
Die Haptik der Oberfläche ist ebenfalls abhängig von der Produktionscharge, gerne können Sie mit uns einen
Termin vereinbaren unter https://magnastein.net/firma/privatkunden um sich ihre Platte auszusuchen.