Küchenarbeitsplatten und Co.: Ausbrüche und Abplatzungen fachgerecht reparieren
Im Merkblatt Küchenarbeitsplatten (KAP) des BIV, die Pflichtlektüre für alle die KAP herstellen, ist u. a. nachzulesen: „Retuschen sind kein Grund zur Beanstandung, wenn sie dauerhaft und fachgerecht ausgeführt sind.“ Wir haben uns für diesen Newsletter mit einem auf Reparaturen spezialisiertem Unternehmen, der Firma ARTUS Oberflächen Instandsetzung GmbH zusammengesetzt, deren Dienstleistungen wir selber desöfteren in Anspruch genommen haben. Der Nutzen für uns ist die höhere Kundenzufriedenheit im Reklamationsfall.
Was ist fachgerecht vor der Übergabe an den Kunden?
Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. In der DIN 18332, DIN EN 12057 … ist bei „Weichgesteinen“ generell eine Nachbearbeitung z. B. durch Spachteln zugelassen. Bei Graniten oder anderen „Hartgesteinen“ gibt es lediglich das o. a. Merkblatt. Man muss im Einzelfall unterscheiden, das gilt auch für die Grundanforderungen:
1) Optische Kriterien
Unsichtbarkeit kann man nur in den seltensten Fällen erreichen. Jeder kennt die Sprüche, wie: „Wenn man um 12.30 Uhr bei Sonne sich hier hinkniet von unten links mit einem zugekniffenen Auge über die Platte schaut, dann sieht man....“ Das ist nicht die übliche Betrachtungsweise. Bei einem Einbauort, der untergeordnet ist, wie z. B. die Kellertreppe sind andere Kriterien erforderlich, als bei einer hell erleuchteten Schaufensteranlage oder Küchenarbeitsplatte / Waschtisch.
2) Technische Kriterien
Das ist ein wesentlicher Punkt neben der Optik. Die Haltbarkeit muss gegeben sein gegenüber:
a) Chemischer Haltbarkeit
In der Küche zählt dazu, dass die verwendeten Materialien für die Oberfläche „lebensmitteltauglich“ sein müssen (Genaueres regelt die Bedarfsgegenständeverordnung). Zumindest für die Arbeitsfläche, Rückwände oder Kanten fallen nicht darunter. Im Badezimmer darf Wasser oder Wasserdampf (Dauerduscher) nicht die Reparaturstellen angreifen.
b) Thermischen Belastungen
Dazu zählt neben der Wärme, z.B. im Bad oder bei direkter Sonneneinstrahlung auch Kälte. Wer für den Außenbereich mit Polyester arbeitet, darf sich nicht wundern, wenn nach dem Winter die Kittstellen rausfallen. Auch in einer Sauna darf sich die Retusche durch die Wärme nicht auflösen.)
c) Mechanischen Einflüssen
Taroli mit Wachs zumachen war früher Standard bei Fensterbänken oder Waschtischen. Bei Stufen reichte das nicht aus, da die Haltbarkeit nur sehr begrenzt war.
d) Haptischen Einflüssen
Auch das zählt. In einer Küche war eine Plattenkante wesentlich rauer als die anderen Teile. Der Steinmetz hatte mit Farbtonvertiefer nachgeholfen, so dass die Farbe gleich war, aber die Rauigkeit war wesentlich höher. Deshalb blieb dort wesentlich mehr Schmutz hängen.
Was ist bei Schäden nach der Übergabe „fachgerecht“ ?
Da sieht die Sachlage etwas entspannter aus, da die Schäden i. d. R. in der Verantwortung des Endkunden liegen, obwohl oft was anderes behauptet wird. Wir hatten zum Thema Rissbildung mehrere Newsletter bereits geschrieben.
Wie sollte man vorgehen?
Erst einmal sollte man sich fragen, ob man den Auftrag zur Reparatur überhaupt annimmt. Viele Kunden meinen im Schadensfall, dass Sie ein Recht darauf haben, dass die „mangelhafte“ Platte ausgetauscht wird, natürlich kostenlos, auch nach 10 Jahren. Die einfachste Methode ist, dem Kunden die Anschrift eines auf Reparaturen spezialisiertem Unternehmen zu geben, das der Kunde selber beauftragt. Frei nach dem Motto, wer die Musik bestellt, zahlt auch dafür.