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Restfeuchte - Belegreife von Estrichen

Gestern streng verboten, heute erlaubt bei Anhydritestrichen?
Wer kennt nicht die ewigen Diskussionen auf der Baustelle über die Belegreife von Estrichen.
Calciumsulfatestriche erfordern eine höhere Trockenheit, allein um mikrobielle Besiedlung zu verhindern, so wurde es zumindest oft erklärt. Es sind unzählige Gutachten angefertigt worden, wo die Belegung eines beheizten Calciumsulfatestrichs mit einer Restfeuchte von mehr als 0,3 CM % als Mangel gewertet wurde. Auf einmal soll das nicht mehr gelten lt. Norm.

Was steht in der neuen 18560-1 vom November 2015?
a) unter 5.1 ist nachzulesen: „Wird ein Estrich mit einem Bodenbelag versehen, kann dessen Verlegung erst dann erfolgen, wenn der Estrich seine Belegreife erreicht hat. Die Beurteilung der Belgreife gehört zur Prüfpflicht des Oberbodenlegers direkt vor der Verlegung“.
b) Unter 5.5 Feuchtegehalt, wird alleinig die CM – Methode zugelassen.
c) Restfeuchte zur Belgreife
Zitat: „Bei üblichen Calciumsulfatestrichen liegt der Wert bei ≤ 0,5 CM% ( beheizt ≤ 0,5 CM%)...“

Was bedeutet die Änderung der Restfeuchte beim beheizten Calciumsulfatestrich?
Als Beispiel soll ein beheizter CA mit einer Stärke von 65 mm herhalten. Raumgröße 50 m².

 

Haushalts- / Ausgleichsfeuchte ca. 0,15 % 9,75 l Wasser / 50 m²

Belegreife früher

Differenz zur Ausgleichsfeuchte

0,3 CM %

19,50 l Wasser / 50 m²

9,75 l Wasser / 50 m²

Belegreife neu

Differenz zur Ausgleichsfeuchte

0,5 CM %

32,50 l Wasser / 50 m²

22,75 l Wasser / 50 m²

Wo sieht der BIV die Risiken?

Der Bundesinnungsverband hat für seine Mitglieder ein Hinweisblatt zur Belegreife von mineralisch gebundenen Estrichen herausgegeben. (BIV Hinweisblatt 1/2016).Zitate: “Die in der Norm neu formulierte Belegreife von beheizten üblichen Calciumsulfatestrichen erfolgte trotz nachhaltiger Bedenken zahlreicher Fachverbände. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die von den jetzigen anerkannten Regel der Technik abweichen, sind nicht bekannt.......Die Abhebung der CM Feuchte von 0,3 CM% um 67% auf 0,5 CM% führt zu einem schnelleren Erreichen der Belegreife dieser Estriche..... Dies sehen die Vertreter von Nachfolgegewerken, wie z. B. Steinmetze als Risiko...… Hohlagigkeiten und Ablösungen sehen Vertreter des Steinmetzhandwerks als mögliches Resultat“

Was tun, wenn ein Auftraggeber auf die neue Belegreife trotz Bedenkenanmeldung besteht?
Auch hier wieder ein Zitat aus dem Hinweisblatt des BIV:
„Sollte der Auftraggeber dennoch auf der Ausführung der Arbeiten beharren, sollte die Gewährleistung für resultierende Schäden ausgeschlossen werden."

Gibt es noch andere Kritiker als den BIV?
Ja, u. a. auch die Anwendungstechnik der Fa. Ardex sieht es genauso, wie der BIV und bleibt bei der Empfehlung „0,3 CM%“. Diverse Bodenbelagsverbände und der Industrieverband Klebstoffe haben lt. unseren Informationen Einspruch eingelegt. Wir werden unsere Leser auf dem Laufenden halten, da dies auch juristische Auswirkungen haben könnte (alte Fälle, neu aufgerollt).

Wichtige Änderung in der Durchführung der CM Messung.
Auch die Art der Durchführung zur Ermittlung der Restfeuchte mittels CM–Methode wurde geändert.
Der Industrieverband Klebstoffe hat dazu sein Merkblatt TKB16 die neuen Regelungen und Ausführungen kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt (Ausgabe: März 2016):
www.klebstoffe.com/de/die-welt-des-klebens/informationen/publikationen/merkblaetter/bauklebstoffe-verlegewerkstoffe.html