Wie sind die Schwellenwerte für barrierefreies Bauen im Wohnungsbau – alle 16 Bundesländer?
Immer öfter finden die Regeln für barrierefreies Bauen Anwendungen bei Neubauten und Sanierungen. Leider sind die Regelungen nicht einheitlich in Deutschland. Wir möchten die Regelungen unter die Lupe nehmen. Dieser recht umfangreiche Newsletter ist ein zusammengefasstes Nachschlagewerk und ehrlich gesagt eine sehr „trockene Kost“. Da sich Vorschriften ändern können, ist immer die aktuelle Musterbauordnung zu beachten.
Barrierefreies Bauen, welche Bundesländer haben identische Vorgaben?
Die Regelungen zum barrierefreien Bauen weichen zwischen den Bundesländern voneinander ab. Die einzelnen Landesbauordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, und die Abweichungen betreffen auch die Vorgaben zum barrierefreien Bauen. Es gibt kein Bundesländerpaar, das in allen Aspekten des barrierefreien Bauens wirklich identische Vorgaben hat. Das macht es für Betriebe, die in mehreren Bundesländern arbeiten, nicht leicht.
Welche Normen Bauordnungen sind für barrierefreies Bauen relevant?
Gemeinsame Basis Musterbauordnung (MBO): Die von der Bauministerkonferenz erarbeitete Musterbauordnung dient als Grundlage zur Erarbeitung der jeweiligen Landesbauordnungen. Länder, die die MBO nahezu wortgleich übernommen haben, sind sich daher sehr ähnlich.
Einheitliche technische Normen: Die DIN 18040-1 und 18040-2 wurden in allen Bundesländern als technische Baubestimmungen eingeführt; die Einführung der DIN 18040-3 erfolgte hingegen nur in vereinzelten Bundesländern, was natürlich alles noch komplizierter macht.
Unterschiede für rollstuhlgerechte Wohnungen und Badezimmer: Das ist wichtig bei der Badezimmerplanung und dem Belagsaufbau (Gewicht und dynamische Lasten), besonders bei rollstuhlgerechten Wohnungen. Da jedes Bundesland sein eigenes „Süppchen“ kocht, haben wir uns an die Fleißarbeit gemacht, alles in eine Tabelle zu packen.
Schwellenwerte für barrierefreies Bauen im Wohnungsbau – alle 16 Bundesländer
| Bundesland | § LBO | Schwellenwert (ab Anzahl WE) | Umfang barrierefreier Wohnungen | Rollstuhlgerechte Wohnungen ("R") |
| MBO (Muster) | § 50 | >2 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar | Keine Pflicht |
| Baden-Württemberg | § 35 | >2 WE | Wohnungen mit einer Brutto-Grundfläche mind. der des EG barrierefrei erreichbar; Wohn-/Schlafräume, Toilette, Bad, Küche barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl zugänglich | Integriert im Standard |
| Bayern | Art.48 | >2 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar; bei Gebäuden mit erforderlichen Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein | Keine Pflicht |
| Berlin | §50/51 | >2 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar und über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar; bei Aufzugspflicht: 50 % barrierefrei nutzbar; ab 2025: 75 % barrierefrei erreichbar | In Gebäuden mit mehr als 100 Wohnungen: 1 je 100 WE rollstuhlgerecht |
| Brandenburg | §45 | >4 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei; in Gebäuden mit Aufzügen und > 4 WE ebenfalls Wohnungen eines Geschosses barrierefrei | keine Pflicht |
| Bremen | §50 | >2 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar; Wohn-/Schlafräume, Toilette, Bad, Küche mit dem Rollstuhl zugänglich und nutzbar | Integriert (Rollstuhlzugänglichkeit in allen bf. WE) |
| Hamburg | §52 | >4 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar; Wohn-/Schlafräume, Toilette, Bad, Küche mit dem Rollstuhl zugänglich | Keine Pflicht |
| Hessen | §54 | >2 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar; Wohn-/Schlafräume, Toilette, Bad, Küche mit dem Rollstuhl zugänglich | Keine Pflicht |
| Mecklenburg-Vorpommern | §50 | >6 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar; Wohn-/Schlafräume, Toilette, Bad, Küche, Freisitz mit dem Rollstuhl zugänglich | Keine Pflicht (aber Freisitz einbezogen) |
| Niedersachsen | § 49 | >4 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei zugänglich und nutzbar für Menschen mit Behinderungen | 10Jede 8. Wohnung muss rollstuhlgerecht sein |
| Nordrhein-Westfalen | § 49 | >2 WE (ab GK3) | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar; Wohn-/Schlafräume, Toilette, Bad, Küche mit dem Rollstuhl zugänglich; 7 ab Gebäudeklasse 3 müssen Wohnungen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein | Keine Pflicht |
| Rheinland-Pfalz | Art.44 | >4 WE | Von den ersten 5 WE: 1 WE barrierefrei erreichbar; je weitere WE: 1 zusätzlich | Keine Pflicht |
| Saarland | §50 | >2 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar | Keine Pflicht |
| Sachsen | §50 | >2 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar | keine Pflicht |
| Sachsen-Anhalt | §49 | >2 WE | Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar und zugänglich | Keine Pflicht |
| Schleswig-Holstein | §52 | >2 WE | Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar; Wohn-/Schlafräume, Toilette, Bad, Küche und Flure barrierefrei, insbesondere mit dem Rollstuhl zugänglich | Integriert im Standard |
| Thüringen | §53 | >2 WE | Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar | Keine Pflicht |
Was sind die Anforderungen an Treppen nach DIN 18040?
Treppenform & Laufgestaltung
| Bauart | Anforderung |
| Treppenläufe | Treppen müssen gerade Läufe haben. |
| Gebogene Treppen | Erst ab einem Innendurchmesser von 2 m sind gebogene Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar. |
| Gewendelte Treppen | Gewendelte Treppen weisen je nach Position auf der Stufe unterschiedliche Auftrittstiefen auf. DIN 18040-2 schreibt für barrierefreie Treppen in Wohngebäuden gerade Läufe vor. |
| Richtungswechsel | Barrierefreie Treppenläufe sind gerade auszuführen. Richtungsänderungen des Treppenlaufs können stattdessen durch Podeste erreicht werden. |
Stufenausbildung
| Bauteil | Anforderung |
| Setzstufen | Offene Setzstufen oder unterschnittene Trittstufen sind unzulässig; schräge Setzstufen mit bis 2 cm Unterschneidung sind möglich. |
| Optimales Steigungsverhältnis | Wird das optimale „Schrittmaß" (2S + A = 59 cm bis 65 cm) angewendet, führt dies zu einem Steigungsverhältnis von 17/29 cm (Setzstufe/Trittstufe). |
| Aufkantung am Treppenauge | Ein seitliches Abrutschen z. B. von Gehstöcken kann durch Aufkantung vermieden werden. |
Handläufe
| Nicht auf der Stufenausbildung | Anforderung |
| Beidseitig | Für barrierefreie Treppen nach DIN 18040 gelten: beidseitiger, durchgehender Handlauf. |
| Höhe | DIN 18040-1 und -2 fordern eine Handlaufhöhe von 85 bis 90 cm, gemessen senkrecht von der Stufenvorderkante zur Handlaufoberfläche. |
| Querschnitt | Sie sind griffsicher, gut umgreifbar, rund oder oval mit einem Durchmesser von 30 bis 45 mm anzufertigen. |
| Wandabstand | Der lichte Abstand zur Wand beträgt 50 mm. |
| Waagerechter Überstand | Sie müssen am freien Ende mindestens 30 cm über das Treppenende waagerecht und mit einer Rundung zur Wand/Seite oder nach unten fortgeführt werden. |
| Durchlaufend | Die Handläufe sind durchlaufend an Treppenauge oder Rampenauge, Zwischenpodesten und über Fensteröffnungen, Heizflächen und ähnliches hinwegzuführen. |
| Zusätzlicher Handlauf für Kinder | Je nach Alter sind für Kinder Handläufe in 60–80 cm Höhe anzubringen. |
| Zwischenhandlauf | Bei sehr breiten Treppen empfiehlt DIN 18040 sogar einen dritten, mittigen Handlauf. |
Stufenmarkierung & Orientierung
| Bei Sehbehinderung | Anforderung |
| Stufenvorderkantenmarkierung | Die DIN 18040 fordert Sicherheitsmarkierungen direkt an den Stufenkanten (4–5 cm auf der Trittstufe, 1–2 cm auf der Setzstufe). |
| Leuchtdichtekontrast | Der Leuchtdichtekontrast K muss ≥ 0,4 sein (besser 0,7). |
| Taktile Aufmerksamkeitsfelder | Die Treppen sollten mit Aufmerksamkeitsfeldern mit einer Tiefe von mindestens 0,60 m versehen sein. Die Aufmerksamkeitsfelder für den Antritt sollten direkt vor der untersten Setzstufe liegen und für den Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe beginnen. |
| Taktile Handlaufinformationen | Die Informationen sind auf den Handläufen so anzubringen, dass die ertastende Hand sie leicht entdecken und lesen kann – z. B. Stockwerkangaben in Braille- und Profilschrift. |
Was ist ein taktiles Aufmerksamskeitsfeld?
Damit sind unterschiedliche Oberflächen gemeint, damit sehbehinderte Personen mit einem „weißen Stock“ am Geräusch erkennen können, wo der Antritt / Austritt ist.
Beispiel: Vor der untersten Stufe und nach der letzten Stufe eine Platte aus geflammt gebürsteten Granit, Stufenbelag poliert, gelasert oder geschliffen.
Was ist der Leuchtdichtekontrast?
Als Leuchtdichtekontrast wird der vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsunterschied zweier benachbarter Flächen bezeichnet.
Beispiel: Stufe Nero Assoluto, Einleger Bianco Sardo oder umgekehrt. Es ist nicht der Farbunterschied (z. B.
Baltic Brown und Green). Neben Einlegern sind auch Einfräsungen, gefüllt mit Epoxydharz in weiß oder schwarz
möglich.
| Gesteinsname | Typischer Hellbezugswert | Farbcharakter |
| Nero Assoluto (poliert mit LaserGrip) | 3-8 | Schwarz |
| Star Galaxy (poliert mit LaserGrip) | 5-10 | Schwarz mit Bronziten |
| Padang Dunkel (poliert mit LaserGrip) | 15-25 | Dunkelgrau |
| Kuru Grey / Rosa Beta (geschliffen) | 35-50 | Hellgrau/Rosa |
| Jura Gelb (geschliffen) | 55-65 | Beige-Gelb |
| Bianco Carrara (geschliffen) | 70-80 | Weißer Grundton |
| Sandstein gelb (geschliffen) | 50-65 | gelblich |
| Sandstein rot (geschliffen) | 15-30 | Rotbraun |
| Travertin hell (geschliffen) | 55-70 | Beige-Creme |
Betonwerkstein geschliffen
| Farbton | Typischer Hellbezugswert |
| Anthrazit/Schwarz | 5-15 |
| Grau mittel | 25-35 |
| Grau hell | 45-55 |
| Weiß/Platin Weiß | 70-85 |
| Beige | 45-60 |
Mindestlaufbreite (DIN 18065)
Für eine baurechtlich notwendige Treppe in einem Mehrfamilienhaus muss die nutzbare Laufbreite mindestens 100 cm betragen, die Stufenhöhe muss mindestens 140 und maximal 190 mm betragen. Die Auftrittsfläche ist von 260 bis 370 mm vorgegeben.
Ländervergleich: Einführung der Treppenanforderungen über die VV TB
Die DIN 18040 (Teil 1 und 2) ist über die Technischen Baubestimmungen (VV TB) in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt. Wer aber glaubt, dass dadurch ein deutschlandweit einheitlicher Standard besteht, der irrt. Die Bundesländer haben länderspezifische Anpassungen vorgenommen. Besonders deutlich werden diese Unterschiede bei Treppen.
A) Öffentlich zugängliche Gebäude (DIN 18040-1, Abschnitt 4.3.6)
| Bundesland | Geltungsbereich Treppen (öffentl. Gebäude) |
| MVV TB (Muster) | Abschnitt 4.3.6 muss nur auf notwendige Treppen angewendet werden. |
| Mehrzahl der Bundesländer (BY, BB, HB, HH, HE, NI, SN, ST, SH, TH, SL) | Diese Anforderungen der MVV TB sind von der Mehrzahl der Bundesländer übernommen worden – also nur notwendige Treppen. |
| Baden-Württemberg | Abschnitt 4.3.6 (Treppen) gilt nur für Treppen im Zuge der Haupterschließung oder ausnahmsweise einer anderen sinnvollen Erschließung. |
| Berlin | Treppen, die nach § 34 BauO nicht notwendig sind, dürfen in begründeten Einzelfällen abweichend von Abschnitt 4.3.6.2 ausgeführt werden." |
| Mecklenburg-Vorpommern | Diese Regelung gilt so auch in Mecklenburg-Vorpommern. |
| NRW | Abschnitt 4.3.6 muss nur auf notwendige Treppen im Sinne von § 34 BauO NRW 2018 angewendet werden, soweit diese barrierefreie Bereiche erschließen. |
| Berlin + Mecklenburg-Vorpommern | Stellen derzeit die umfänglichsten Anforderungen an barrierefreie Treppen in Nichtwohngebäuden. Denn sie fordern eine barrierefreie Gestaltung grundsätzlich für alle Treppen und lassen Abweichungen nur im begründeten Ausnahmefall zu. |
B) Wohngebäude (DIN 18040-2, Abschnitt 4.3.6)
| Bundesland | Treppen-Abschnitt eingeführt? | Besonderheiten |
| MVV TB (Muster) | Die Abschnitte 4.3.6 und 4.4 sowie alle Anforderungen mit der Kennzeichnung „R" sind von der Einführung ausgenommen. | |
| Mehrzahl der Bundesländer | Für Wohnbauten wurde der Abschnitt zu barrierefreien Treppen der DIN 18040-2 in der Mehrheit der Bundesländer nicht als Vorschrift eingeführt. | |
| Berlin | eingeführt | Berlin regelt die Gestaltung von Handläufen für Wohngebäude in der Barrierefreies Wohnen Verordnung (BWoV BE). Danach müssen Treppenläufe in Wohngebäuden ab drei Stufen beidseitig griffsichere Handläufe mit abgerundetem Abschluss haben. |
| Rheinland-Pfalz | eingeführt | Eine Pflicht zum zweiten Handlauf gibt es im Wohnungsbau nur in Berlin und Rheinland-Pfalz. |
| NRW | teilweise | Die VV TB fordert eine nutzbare Treppenbreite von 120 cm bei Gebäuden ohne Aufzug. Abschnitt 4.3.6.3 der VV TB NRW zur DIN 18040-2 wurde geändert: „Handläufe an Treppenläufen und Zwischenpodesten müssen einen sicheren Halt bei der Benutzung der Treppe bieten." |
| Alle übrigen Bundesländer | nicht eingeführt | Abschnitt 4.3.6 (Treppen) ist von der Einführung ausgenommen. |
C) Ausnahmen für kleine Wohngebäude
Von der Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 und in Wohnungen.
Gebäudeklasse (in Österreich Bauklasse)
a) Gebäudeklasse 1
Das sind freistehende Gebäude mit einer Höhe von max. 7m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten (Wohnungen) mit weniger als 400qm Gesamtfläche. Freistehende Gebäude der Land- und Forstwirtschaft (Scheune, Holzlager...)
b) Gebäudeklasse 2
(Nicht freistehende) Gebäude mit einer Höhe von max. 7m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten (Wohnungen) mit weniger als 400qm Gesamtfläche. Dies gilt bundesweit einheitlich.
Übersicht nach Bundesland
| Bundesland | Öffentl. Gebäude: Welche Treppen? | Wohnbau: Treppen (Abs. 4.3.6)? | Beidseitiger Handlauf Wohnbau Pflicht? |
| BW | Haupterschließungstreppen | Ausgenommen | Nein |
| BY | Nur notwendige Treppen | Ausgenommen | Nein |
| BE | Alle Treppen (Ausnahme nur begründet) | Eingeführt (BWoV) | Ja |
| BB, HB, HH, HE | Nur notwendige Treppen | Ausgenommen | Nein |
| MV | Alle Treppen (Ausnahme nur begründet) | Ausgenommen | Nein |
| NI | Nur notwendige Treppen | Ausgenommen | Nein |
| NRW | Notwendige Treppen (soweit bf. Bereiche) | Teilweise (Sonderregelung) | Nur eingeschränkt |
| RP | Nur notwendige Treppen | Eingeführt | Ja |
| SL, SN, ST, SH,TH | Nur notwendige Treppen | Ausgenommen | Nein |
Nachrüstungsregelung (MVV TB)
Bei einer notwendigen Treppe in einem bestehenden Gebäude darf durch den nachträglichen Einbau eines zweiten Handlaufs die nutzbare Mindestlaufbreite um höchstens 10 cm unterschritten werden. Diese Ausnahmeregelung bezieht sich nur auf Treppen mit einer Mindestlaufbreite von 100 cm nach DIN 18065:2020-08. Abweichende Festlegungen bleiben davon unberührt.
Fazit: Die uneinheitliche rechtliche Situation beim barrierefreien Bauen führt bisweilen zu Missverständnissen bei der Planung von Treppen und Rampen. Prüfen Sie daher stets die landesspezifischen Vorschriften in Kombination mit der jeweiligen Landesbauordnung. Die detailliertesten Arbeitshilfen für alle 16 Bundesländer finden sich beim bfb – Barrierefrei Bauen und bei www.nullbarriere.de.