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Grundwissen Brandschutz für Steinmetze

Was hat ein Steinmetz mit Brandschutz zu tun? Dem MAGNA Beratungsservice wird oft die Frage gestellt, ob dieses oder jenes Material die Brandklasse „F30“ erfüllt, weil es so in der Ausschreibung oder der Vorgabe vom Auftraggeber steht. Das sind schon zwei völlig falsche Begrifflichkeiten.

Warum muß sich ein Steinmetz Gedanken machen zum Brandschutz?
Brandschutz ist normalerweise eine Planungsaufgabe eines Architekten. Kommt aber ein Privatkunde zu ihm um beispielsweise eine Wandverkleidung oder Treppe in einem Gebäude einzubauen, so ist der Verleger i. d. R. auch der Planer und dementsprechend sogar in der Haftung, wenn er die Regelungen nicht beachtet hat.

Ist das neu? Nein, Im alten Ägypten gab es Feuerberichte, die für die Stadtplanung von Erweiterungen benutzt wurden. Bestimmte Handwerker (Bäckereien, Schmiede) wurden dann nur noch in bestimmten Bereichen erlaubt. Im römischen Reich gab es die ersten Feuerwehren aus Sklaven, die mit Ledereimern in die Brandzonen geschickt wurden. Das war eine Idee von Marcus Crassus. Seine aus 500 Sklaven bestehende Truppe durfte erst dann den Brand bekämpfen, wenn man Crassus das Haus billig verkauft hatte, so zumindest der Chronist Plutarch. Vitruvius, der Begründer der römischen Bautechnik beklagte damals schon, dass kurzfristiger Profit der Bauherren höher stand als der Schutz der Bewohner. Über den erlaubten Mauern wurde Fachwerk (Cratius) erbaut, das wie Zunder brannte, wenn z. B. eine Feuerschale umkippte.
1230 gab es bei uns erste Brandschutzregeln (Sachsenspiegel): „Backöfen … sollen drei Fuß von dem Zaun entfernt stehen. Ein jeder soll ferner seinen Ofen und seine (Feuer-) Mauer abdecken, damit die Funken nicht in den Hof des anderen fliegen, ihm zum Schaden“.
Allerdings hatte der Klerus, wie immer damals, eine andere Meinung. Feuer sei eine Strafe Gottes. Nachtwächter und Türmer hatten die Aufgabe, Brände zu sehen und zu melden.

1851 gab es die erste Berufsfeuerwehr in Berlin und Regelungen für Baumaterialien. In diese Zeit fallen auch die ersten Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften.

Gibt es unterschiedliche Gebiete zum vorbeugenden Brandschutz?
Ja, zu unterscheiden ist:
1) Baulicher Brandschutz → Das Thema dieses Newsletters
2) Anlagentechnischer Brandschutz → Brandmelder, Sprinkler, Feuerlöscher...
3) Organisatorischer Brandschutz → Alarmpläne, Schulungen von Mitarbeitern usw.

Welche Begriffe im Brandschutz sind wichtig?
Gebäudeklasse (in Österreich Bauklasse)
Die Einstufung in Gebäudeklassen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt, die sich bundesweit aber nicht unterscheiden. Je nach Gebäudeklasse bestehen unterschiedliche Anforderungen in Abhängigkeit von der Höhe und der Fläche. Die Höhe wird gemessen auf das mittlere Geländeniveau bis zur Oberkante des Fußbodens in dem höchstgelegenen Geschoss, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. Kellergeschosse bleiben unbeachtet, wenn sie nicht bewohnt sind.
1a) Gebäudeklasse 1
Das sind freistehende Gebäude mit einer Höhe von max. 7m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten (Wohnungen) mit weniger als 400 qm Gesamtfläche. Freistehende Gebäude der Land- und Forstwirtschaft (Scheune, Holzlager...)
b) Gebäudeklasse 2
(Nicht freistehende) Gebäude mit einer Höhe von max. 7m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten (Wohnungen) mit weniger als 400 qm Gesamtfläche.
c) Gebäudeklasse 3
Sonstige Gebäude mit einer max. Höhe von 7m
d) Gebäudeklasse 4
Gebäude mit einer Höhe von max. 13m und nicht mehr als 400 qm pro Wohneinheit
e) Gebäudeklasse 5
Alle anderen Wohngebäude (Hochhäuser, unterirdische Gebäude ohne Überbau usw.)

Brandklasse

Es ist die Klassifizierung der Brände nach dem brennbaren Stoff (DN EN 2, früher DIN 14406) und nicht die Brennbarkeit eines Bauteils. Das ist die Baustoffklasse.

Unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Brandklasse findet man folgende Tabelle:

Baustoffklasse
Jetzt kommen wir zum wichtigsten Teil für den Verleger, der Baustoffklasse. Darin wird das Verhalten eines Bauteils (Material, Oberfläche und ggf. Form) in einem normativ geprüften Brandverhalten geprüft.
Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Brandverhalten findet man folgende Tabelle:

Welche Baustoffklasse haben die einzelnen Materialien?
Naturstein → bis auf Ausnahmen wie Ölschiefer, alle A1
Neolith und Emperor → A1
Compac → A2FL s1 (A2)
China-Agglo → bis B1 möglich (Premium White)

Was ist eine Feuerwiderstandsklasse (F-Klasse) nach DIN 4102?
Es ist die Zeit, in der eine Baugruppe (z.B.Treppe, Wand, Decke) bei einem Normbrand ihre Funktion behält.
Nicht damit gemeint ist das einzelne Bauteil. Das fällt unter Baustoffklasse.
„F“ gilt für Treppen, Decken, Wände, Gebäudestützen.
F30 → 30 min, feuerhemmend
F60 → 60 min, hochfeuerhemmend
F90 → 90 min, feuerbeständig
F120 → 120 min, hochfeuerbeständig
F180 → 180 min, höchstfeuerbeständig

Wer kann die „F-Klasse“ prüfen?
Das geht nur in einem speziellen Labor. Hersteller von Betontreppen, Stahltreppen und auch Holztreppen haben dafür entsprechende Tabellen.

Kann der Steinmetz eine F-Klasse angeben?
Nein, das sollte er auch nicht. Er kann nur die Baustoffklasse an den Planer weitergeben.

Was sind die Anforderungen an notwendige Treppen, Podeste und Wandverkleidungen?
Das ist eine sehr wichtige Zusammenstellung.

Gebäudeklasse 1 und 2 keine Anforderungen außer notwendige Treppen

Gebäudeklasse 3

Innen

Außen

 

F30

A1 oder A2 s1 d0

Gebäudeklasse 4

Innen

Außen

 

F30 + A (A2 sw d0)

A1 oder A2 s1 d0

Gebäudeklasse 5

Innen

Außen

 

F30-A1

F30-A1

Das bedeutet u. a., dass ab drei Wohnungen in einem Gebäude der Brandschutz eine Rolle spielt und dass der Steinmetz als Planer auch in die Haftung gehen kann. Das betrifft nicht nur BGB, sondern vor allen Dingen auch den Straftatbestand der Baugefährdung (§319 STGB). Die Verjährungsfrist einer Baugefährdung beträgt laut §78 Abs. 3 Nr. 4 StGB nach Beendigung der Tat fünf Jahre. Jedoch beginnt die Frist erst bei Eintritt der Gefährdung eines anderen Menschen, nicht beim Verstoß selbst.

Was ist eine notwendige Treppe?
Nach DIN 18065 (Bauregelliste) Punkt 3.3 notwendige Treppe:
Treppe, die nach den behördlichen Vorschriften (z. B. Bauordnungen der Länder) als Teil des Rettungsweges vorhanden sein muss.
Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe §33 und §34 MBO (Musterbauordnung).

Ein paar Hinweise zum Schluß
Brandschutz ist Planungsaufgabe
Durch zusätzliche Maßnahmen mit Sondergenehmigungen kann von den Vorgaben abgewichen werden.
Beispiele: Holztreppen in alten Häusern oder unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Sprinkleranlagen usw.
Es besteht u. a. Hinweispflicht bei Agglomeraten und ggf. 3+3 Treppen siehe Nachtrag im Newsletter April 2023.
Verlegemörtel sind unseren Informationen nach davon auch nicht ausgenommen. Wie mir die Fa. Ardex
bestätigte, ist der „X7G“ auf A1 geprüft. Man kann wahrscheinlich davon ausgehen, dass die meisten Flexmörtel unter A2 fallen. Das ist beim jeweiligen Hersteller zu erfragen. Reaktionsharzmörtel können dann ggf. kritisch sein.